Auf Wunsch erstelle ich für Architekten und Planer im Rahmen der Bauvorlagen eine brandschutztechnische Stellungnahme. Diese wird in der Regel von der Baugenehmigungsbehörde bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Wohnbau (z.B. nachträglicher Ausbau des Dachgeschosses bis zur Gebäudeklasse 3) sowie auch für kleinere Industriebetriebe und Sonderbauten gefordert.
Diese brandschutztechnische Stellungnahme berücksichtigt die maßgeblichen Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes und dient als fachliche Grundlage für das Genehmigungsverfahren.
Ich biete auch die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung von Betriebspersonal über das Verhalten im Brandfall sowie zur richtigen Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen an.
Auch Privatpersonen berate ich gerne bei allgemeinen Fragen bezüglich des Brandschutzes im privaten Haushalt, insbesondere auch bezüglich Fragen zu Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern.